Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

(nachfolgend „allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ genannt) zwischen der

Gerlach und Fyr Personal, Alpenrosenweg 64, 22523 Hamburg
(nachfolgend „Gerlach und Fyr“ oder „DUPRA“ genannt) und

Arbeitgebern und Unternehmen (nachfolgend „Kunden oder Arbeitgeber“ genannt)

1 Allgemeines und Kundenkreis

(1) Die Produkt- und Dienstleistungsangebote von DUPRA richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.

(2) Die Leistungen von DUPRA sowie die zwischen DUPRA und dem Kunden geschlossenen Verträge basieren ausschließlich auf den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn DUPRA ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform festgehalten sind.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungs­erklärungen) sind in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax) abzugeben.

(5) Für die Nutzung nicht allgemein zugänglicher Leistungen von DUPRA ist eine Registrierung oder eine entsprechende Freischaltung durch DUPRA nach Buchung bestimmter Angebote erforderlich.

(6) Mit der Registrierung oder der Annahme eines Vertragsangebots erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DUPRA.


2 DUPRA Leistungen

(1) DUPRA erbringt ihre Leistungen gemäß den jeweiligen Angeboten und Produktbeschreibungen, in der Regel über die von ihr betriebenen Domains sowie über internetgestützte Online-Plattformen.

(2) DUPRA ist nicht zur Vermittlung von Personal oder zur Überlassung von Arbeitskräften verpflichtet. Die Herstellung des Kontakts zwischen Kunde und Bewerber (Verbraucher) erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung kostenfrei.


3 Arbeitgeberpflichten (Stellenveröffentlichende)

(1) Der registrierte Kunde verpflichtet sich, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Für sämtliche Inhalte sowie den Zugang zu seinen Unternehmens- bzw. Arbeitgeberprofilen und Stellenanzeigen trägt allein der Kunde die Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, nicht an Dritte weiterzugeben.

(3) Der Kunde darf ausschließlich Informationen veröffentlichen, die seinen eigenen Betrieb betreffen, und keine Profile im Namen Dritter erstellen. Im Falle eines Verlusts seiner Zugangsdaten oder bei Kenntnis eines Missbrauchs durch Dritte ist DUPRA unverzüglich zu informieren. Für Schäden, die durch Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten entstehen, stellt der Kunde DUPRA von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Vor dem Setzen von Links hat der Kunde sicherzustellen, dass die verlinkten Inhalte nicht gegen geltendes Recht (z. B. Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Strafrecht oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen. Eine Prüfungspflicht von DUPRA hinsichtlich der verlinkten oder eingestellten Inhalte besteht nicht.

(5) Mit der Registrierung und dem Vertragsabschluss räumt der Kunde DUPRA für die Dauer der Leistungserbringung das Recht ein, ihn gegenüber Dritten zu Werbezwecken als „Referenzunternehmen“ öffentlich zu benennen, auch unter Verwendung von Firmenlogos und Marken. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen oder der Nutzung bereits vor Beginn der Leistungen widersprechen.

(6) Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung im Rahmen der Leistungserbringung zu verfügen. Diese Rechte dürfen weder ganz noch teilweise durch Dritte eingeschränkt sein.

Ebenso garantiert der Kunde, dass bei anderen Formen der Nutzung der Inhalte und Medien durch DUPRA, z. B. auf eigenen Domains oder Social-Media-Kanälen, keine Rechte Dritter verletzt werden.

(7) Sämtliche eingestellten oder übermittelten Inhalte, wie Anzeigen, Beschreibungen, Grafiken, Banner oder Hyperlinks, müssen mit den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die geeignet sind, den Ruf von DUPRA oder verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu schädigen. Dazu zählen insbesondere:

(a) Inhalte, die gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Straf-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Schutzrechte verstoßen;

(b) beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder pornografische Inhalte.

(8) Der Kunde stellt DUPRA sowie deren Rechtsnachfolger von sämtlichen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Urhebern – frei, sofern er diese zu vertreten hat. Über etwaige Beeinträchtigungen der vertragsrelevanten Rechte ist DUPRA unverzüglich zu informieren. DUPRA ist berechtigt, selbst geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Eigene Maßnahmen des Kunden sind zuvor mit DUPRA abzustimmen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung, soweit sie nicht durch Dritte erstattet werden. Weitere Ansprüche von DUPRA bleiben unberührt.

(9) Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm beauftragten Rechtsgeschäfte durch einen hierzu bevollmächtigten Vertreter abgeschlossen werden.


4 Plattformbetrieb

(1) DUPRA betreibt die Plattform im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeit fehlerfreie und unterbrechungslose Nutzung der Plattform oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit. DUPRA wird sich im Falle eines Systemausfalls nach besten Kräften bemühen, die Nutzung der Plattform schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.

(2) DUPRA übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die Bewerber (Verbraucher) in ihren Profilen einstellen, noch für die Richtigkeit der Lebensläufe und Angaben oder die tatsächliche Eignung der Bewerber hinsichtlich ausgeschriebener Stellen.


5 Inhalte von Stellenanzeigen sowie Unternehmensprofile

(1) DUPRA überprüft oder kontrolliert die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Medien nicht. Dem Kunden ist bekannt, dass DUPRA keinen Einfluss auf die gegenwärtige oder zukünftige Gestaltung und den Inhalt der von ihm bereitgestellten Medien hat. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte in seinen Medien, Stellenanzeigen und Unternehmensprofilen selbst verantwortlich. DUPRA übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der von Kunden eingestellten oder übermittelten Inhalte und Medien.

(2) Für Schäden, die durch das Setzen eines Hyperlinks mit rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalten durch den Kunden entstehen, haften die Parteien ausschließlich gemäß § 11. Die Rechte an eingestellten Medien verbleiben beim jeweiligen Kunden. DUPRA ist berechtigt, diese Inhalte auf ihren eigenen Domains und Social-Media-Kanälen öffentlich zugänglich zu machen.


6 Sperrung von Benutzerkonten und Pflichtverletzungen des Kunden, die zu Vertragsbeendigung führen können

(1) Verstößt ein Kunde gegen die Pflichten gemäß § 3 (Pflichten der Arbeitgeber) dieser AGB oder gegen seine Obliegenheiten aus § 9, ist DUPRA berechtigt, den betreffenden Account zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die von dem Kunden eingestellten Inhalte werden in diesem Fall deaktiviert und entfernt. Im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung ist DUPRA berechtigt, sämtliche Inhalte und Medien aus den Kundenprofilen zu löschen. Nach Vertragsende werden Unternehmensprofile oder andere vom Kunden genutzte Leistungsbestandteile sowie eingegebene Daten auf Antrag des Kunden entfernt.

(2) Auch nach Beendigung des Vertrages oder nach Sperrung, Deaktivierung oder Löschung von Profilen gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser AGB zwischen DUPRA und dem zuvor berechtigten Kunden weiter: §§ 7 (Vergütung), 8 (Verzug), 10 (sonstige Rechte von DUPRA), 11 (Haftung).


7 Vergütung und Zahlungsverzug

(1) DUPRA stellt dem Kunden die im Angebot vereinbarte Vergütung entsprechend des dort ausgewiesenen Rechnungsbetrags in Rechnung. Die Zahlung ist ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird der offene Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verzinst. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle im Angebot genannten Beträge als Nettobeträge, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DUPRA berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Der rückständige Betrag wird in diesem Fall mit 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz verzinst. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt.


8 Unzulässige Nutzung von DUPRA und der Plattform

(1) Eine zweckwidrige Nutzung der Webseiten und Dienste von DUPRA ist untersagt. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung von Daten aus den Datenbanken von DUPRA, sei es vollständig, teilweise oder auszugsweise, zur Erstellung oder Anreicherung anderer Datenbanken. Insbesondere ist die gewerbliche Nutzung von Nutzer- und Kundendaten – wie z. B. für Adresshandel oder die Erstellung von Verzeichnissen – sowie jede andere Form kommerzieller Verwertung untersagt. Auch die Weitergabe oder Übermittlung von Daten an Dritte ist nicht gestattet. Es ist insbesondere untersagt, Profile und Anfragen von Nutzern ohne deren ausdrückliche Zustimmung oder ohne eine rechtliche Grundlage an Dritte weiterzugeben oder zu verarbeiten.

(2) Besteht ein begründeter Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung von Daten oder eine Verletzung von Rechten Dritter, ist DUPRA berechtigt, den Zugang des Kunden unverzüglich zu sperren. Ein solcher Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn DUPRA durch Gerichte, Behörden oder Dritte entsprechend informiert wird. Der Kunde ist über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperre wird aufgehoben, sobald sich der Verdacht nicht bestätigt.


9 Sonstige Rechte von DUPRA

(1) Sämtliche Rechte an Bewertungs- und Analyseergebnissen sowie an weiteren Arbeitsergebnissen, die auf Plattformen von DUPRA verarbeitet werden – insbesondere Ergebnisse, die sich aus Informationen und Daten zu Qualifikationen, Interessen oder Anforderungen von Bewerbern und/oder Stellenanzeigen ergeben (z. B. Matching-Ergebnisse, Eignungstests, Berufstests) – stehen DUPRA uneingeschränkt in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht zu.

(2) Als sonstige Arbeitsergebnisse gelten sämtliche Resultate, die im Rahmen der Leistungserbringung gemäß diesem Vertrag entstehen. Dazu zählen insbesondere Know-how, Erfindungen, Schutzrechte, urheberrechtlich geschützte Werke, Software, Dokumentationen, Berichte und Unterlagen – auch wenn sie im Auftrag eines Kunden erstellt wurden. Die hierbei erzielten Ergebnisse gehören ausschließlich DUPRA.

(3) Der Kunde räumt DUPRA das Recht ein, die im Rahmen der Leistungserbringung zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. DUPRA ist zudem berechtigt, zur Störungsbeseitigung Änderungen an der Datenstruktur oder am Datenformat vorzunehmen.

(4) DUPRA behält sich das Recht vor, Anforderungen an den Inhalt und die Gestaltung (z. B. Layout, AGG-Konformität) von Stellenanzeigen und Unternehmensprofilen festzulegen oder bestehende Anforderungen anzupassen.


10 Haftung

(1) DUPRA haftet unbegrenzt im Falle von Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder wenn gesetzlich eine zwingende Haftung vorgesehen ist (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von DUPRA auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder Ansprüche Dritter besteht in diesen Fällen nicht. Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare und Folgeschäden (z. B. Betriebsunterbrechung, Produktionsstillstand, entgangener Gewinn oder vergebliche Aufwendungen) ausgeschlossen.

(3) Eine Haftung für von DUPRA gespeicherte fremde Inhalte besteht nur insoweit, als DUPRA nach Kenntniserlangung von Rechtsverletzungen zur Entfernung oder Sperrung dieser Inhalte verpflichtet ist.

(4) Im Übrigen ist jede Haftung von DUPRA ausgeschlossen.

(5) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorgaben und stellt DUPRA von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie angemessener Kosten, frei, sofern diese auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden, seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit unzulässigen Inhalten, Medien oder Informationen der Mitglieder im Sinne von § 9.


11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).

(2) Personenbezogene Daten werden von beiden Seiten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erhoben und verwendet. Eine Weitergabe an Subunternehmer oder verbundene Unternehmen erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Kunde stimmt zu, dass DUPRA die sich aus dem Vertrag und dessen Durchführung ergebenden Daten im erforderlichen Umfang erheben, nutzen und verarbeiten darf.

(3) Alle Informationen und Unterlagen, die die Vertragspartner einander übermitteln oder die ihnen bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln – mindestens mit der gleichen Sorgfalt wie eigene gleichartige Informationen. Log-in-Daten und Zugangsinformationen sind so zu sichern, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist. Dies gilt insbesondere für Software und Daten.

(4) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen und Unterlagen ist ausschließlich zur Vertragserfüllung zulässig. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmer oder externe Fachkräfte weitergegeben werden, die für die Vertragserfüllung zwingend Kenntnis davon haben müssen. Auf Verlangen sind diese Dritten schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entfällt für Informationen, die offenkundig sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden oder dem empfangenden Vertragspartner rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden. Wer sich auf eine solche Ausnahme beruft, trägt die Beweislast.


13 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame oder unvollständige Klausel werden die Vertragsparteien durch eine Regelung ersetzen bzw. ergänzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend auch für den Fall einer Regelungslücke.

(2) Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu den jeweiligen Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder der elektronischen Form unter Nutzung einer einfachen elektronischen Signatur. Dies gilt ebenfalls für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Gerlach und Fyr Personal in Hamburg.

Stand: 15.04.2025